MK-Pferde-verstehen Meine Leistungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MK Pferde verstehen.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen MK Pferde verstehen/ Marie Knäbe (nachstehend „Reitlehrer“ genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und Termine über die Erteilung von Reitunterricht, Pferdetraining, die Durchführung von Reitkursen und Seminaren sowie über die Ausbildung von Pferden (Lehreinheit).

§ 2 Durchführung des Reitunterrichts
Unterricht Mobil / Außer Haus
Der Unterricht findet ausschließlich auf oder mit dem Pferd des Kunden und auf der von ihm benannten Reitanlage/Privathof statt. Der Reitlehrer entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die sportliche Einstufung des Kunden sowie über die Inhalte der Lehreinheit. Falls nicht vorher anders vereinbart, trägt der Kunde dafür Sorge, dass sein Pferd zu Beginn der Reitstunde geputzt und in angemessener Weise getrenst und gesattelt, oder nach Absprache für Longe oder Arbeit an der Hand / Boden ausgerüstet ist.


Am Haus
Der Reitlehrer stellt für Unterrichtseinheiten auf der eigenen Anlage seine Pferde unter Aufsicht und Anleitung zu Verfügung und entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte, über die sportliche Einstufung des Kunden, sowie über die Inhalte der Lehreinheit. Ebenfalls sorgt der Reitlehrer für eine sichere Ausrüstung seines Pferdes. Alle eigenen Pferde sind durch eine Tiehalterhaftpflichtversicherung versichert, die auch die Nutzung als Schulpferd beinhaltet. Darüber hinaus sind Zäumungen ohne Gebiss und das Reiten auf Sätteln ohne Baum mitversichert.


§ 3 Entgelt Unterricht
Das Entgelt ist vor oder unmittelbar nach jeder Lehreinheit in bar zur Zahlung fällig. Überweisungen sind nach Absprache möglich. Der Preis bestimmt sich nach der jeweils genannten Preispauschale und den Anfahrtskosten. Die Lehreinheit wird an dem zwischen der Reitlehrer und dem Kunden vorab vereinbarten Termin erteilt. Der Reitlehrer ist bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse seiner Kunden zu koordinieren. Dies setzt voraus, dass der Kunde den Reitlehrer unverzüglich telefonisch informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Erfolgt diese Information nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, gilt die Stunde als verfallen und muss mit vollem Entgelt, exklusive der Anfahrtskosten, bezahlt werden. Es ist möglich, dass der Reitlehrer das Pferd nach Absprache des Besitzers alleine trainiert oder der Unterricht mit einer anderen Person erfolgt, damit die Trainingseinheit nicht verfällt. Im Falle einer Krankheit des Reitlehrers ist dieser bestrebt, den Kunden sobald wie möglich über den Ausfall der Trainingseinheit zu informieren und einen Ersatztermin anzubieten. Bereits bezahlte Trainingseinheiten sind für einen neuen Termin unbefristet gültig.

 

§ 4 Entgelt Kurse am und außer Haus

 

Die AGB für Kurse entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Anmeldeformular.

§ 5 Änderung/Ausfall/Ausschluss/Erstattung

 

5.1. MK Pferde verstehen behält sich vor, angekündigte Seminarinhalte zu modifizieren sowie zeitliche oder örtliche Verschiebungen vorzunehmen. Ein solcher Wechsel berechtigt den Veranstalter nicht zur Minderung der Seminargebühr oder dem Ersatz weiterer Kosten.

 

5.2. MK Pferde verstehen behält sich vor, alle Seminare wegen Komplikationen, die nicht im Einflussbereich von MK Pferde verstehen liegen (beispielsweise wegen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse), abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung des Seminars oder den Ersatz von eventuellen Kosten bzw. Arbeitsausfall oder sonstige Schadensersatzansprüche für den Veranstalter entstehen dadurch nicht. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen.

 

5.3. Bereits geleistete Zahlungen an MK Pferde verstehen werden erstattet.

 

5.4. Eine Absage von MK Pferde verstehen kann auch dann sehr kurzfristig erfolgen, wenn keine Reithalle zum Ausweichen vorhanden ist und die Wetterprognose zu schlecht ist. Hier wird ein Ersatztermin gefunden.

§ 6 Leistungserfolg

Soweit die Leistungsbeschreibung des Seminars das Training eines Pferdes oder Coaching eines Menschen vorsieht, garantiert MK Pferde verstehen keinen Trainingserfolg.

§ 7 Geistiges Eigentum


7.1 Die Seminarinhalte sowie alle dem Veranstalter/Teilnehmer überlassenen Seminarunterlagen sind u.a. urheberrechtlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum von MK Pferde verstehen. Seminarunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.


7.2. Die Anfertigung von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter/Teilnehmer während des Trainings ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können nur durch vorherige Rücksprache mit MK Pferde verstehen zugelassen werden. Verstößt der Veranstalter/Teilnehmer gegen dieses Verbot, kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

7.3. Erteilt MK Pferde verstehen dem Veranstalter/Teilnehmer eine Genehmigung zur Anfertigung von Fotos, Video- oder Tonaufnahmen, so räumt der Veranstalter/Teilnehmer MK Pferde verstehen bereits jetzt die exklusiven und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen, während des Seminars erstellten Aufnahmen ein und übereignet alle diesbezüglichen Materialien. Dem Veranstalter/Teilnehmer ist jegliche Nutzung des Materials untersagt. MK Pferde verstehen ist berechtigt, sämtliche Aufnahmen in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung des Veranstalters/Teilnehmers unter Wahrung der DSGVO zu nutzen.


7.4. Während des Seminars wird MK Pferde verstehen in einigen Fällen selbst oder durch etwaige Kooperationspartner Bild- und/oder Tonaufnahmen herstellen. Der Veranstalter/Teilnehmer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zu der Herstellung und Veröffentlichung sowie zur Nutzung der Aufnahmen mit seinem Abbild in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt.

 

§ 8 Minderjährige/Aufsichtspflicht

Bei der Anmeldung Minderjähriger zu einem Seminar muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht außerhalb der Trainingszeiten wird nicht durch MK Pferde verstehen gewährleistet und obliegt begleitenden Personen.


§ 9 Haftung
Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen während des Unterrichts eine Reitkappe nach gültiger Euronorm, sowie feste Schuhe tragen. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung ebenfalls dringend empfohlen. Der Reitlehrer weist darauf hin, dass er für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder der Ausbildung eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Reitlehrers beruht. Hierfür tritt die jeweilige Reitlehrerhaftpflichtversicherung von Marie Knäbe in Kaft.

§ 10 Verschwiegenheit

10.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen (z.B. auch Kursinhalte, Kursmaterial etc.) geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.


10.2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die der Veranstalter/Teilnehmer von Dritten rechtmäßig erhalten oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.


10.3. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei können die Parteien von dieser Geheimhaltungsvereinbarung nicht abweichen. Die Geheimhaltungsvereinbarung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrags.


11.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel sowie Änderungen oder Ergänzungen der Anlagen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung wird nicht gewahrt durch E-Mail oder andere elektronische Übertragungsformen.


11.3. Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Soltau. Es gilt deutsches Recht.   


Der Kunde erkennt mit seinem Einverständnis und der Kooperation mit MK Pferde verstehen als Reitlehrerin/ Pferdetrainerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis als verbindlich an.